Kosten

Eine Psychotherapeutische Behandlung ist eine berufliche Tätigkeit, die gegen Honorar ausgeübt wird.

Mein Honorar beträgt:

Einzeltherapie a`50 min:  105,00 €

Familientherapie und Paartherapie beträgt 160 € (für 75 min)

und 190€ (für 100 min).

Auch das Erstgespräch ist kostenpflichtig.

Sie haben die Möglichkeit, je nach Krankenkasse einen Kostenzuschuss pro Psychotherapieeinheit (50 Minuten) zu beantragen.

ÖGK S : 33,70 €

SVS UND BVAEB : 46,60 €

Für eine Kassenleistung muss jedenfalls spätestens vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung eine Bestätigung über eine erfolgte ärztliche Untersuchung vorliegen (dafür gibt es eigene Formulare; eine ärztliche Zuweisung ist aber nicht erforderlich). Außerdem ist für eine Kassenleistung ab der 11. Stunde eine Bewilligung durch die Begutachtungsstelle der Kasse erforderlich; diese erfolgt in Salzburg auf der Grundlage eines speziellen Antragsformulars, welches die/der behandelnde Psychotherapeut/in für die Patienten auszufüllen hat. Dieses Antragsformular wird mit einem Code-System anonymisiert, sodass die Begutachtungsstelle die Identität des Patienten nicht kennt und gleichzeitig die Verwaltung keine inhaltliche Kenntnis von der Krankheit des Patienten hat. Es besteht somit Sicherheit der Geheimhaltung und gleichzeitig für die Beurteilung eine objektivierbare Grundlage. Beim anonymisierten Antragsverfahren der ÖGK-S gibt Ihr/Ihre Therapeut/in lediglich jene vereinbarten Daten an die Begutachtungsstelle weiter, die zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind. Es wurde organisatorisch und rechtlich dafür Vorsorge getroffen, dass ein Datenmissbrauch ausgeschlossen ist. Diese Antragstellung bedarf Ihres Einverständnisses, welches Sie mit Ihrer Unterschrift erteilen.

Für wirtschaftlich schwache (WS) Patienten, die bei der ÖGK-S oder BVAEB versichert sind, ihre Wohnsitzadresse im Bundesland Salzburg haben und eingeschränkte Einkommensverhältnisse aufweisen (Richtsätze orientieren sich an der Bedarfsorientierten Mindestsicherung), kann ich als Vertragspsychotherapeutin mit der ARGE Psychotherapie, Einzelpsychotherapie als Sachleistung anbieten. Vor Therapiebeginn muss ein entsprechender WS-Antrag von der ÖGK-S (gilt auch für Patienten der BVAEB) genehmigt werden. Spätestens 4 Wochen nachdem Sie den Antrag bei der ÖGK-S gestellt haben, liegt eine Rückmeldung vor ob eine Finanzierung im Rahmen der WS-Regelung möglich ist. Den WS-Antrag können Sie sich unter folgendem Link herunterladen:

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.848907&portal=oegksportal

Oder Sie gehen direkt auf die Seite der ÖGK

www.gesundheitskasse.at unter „Online Service“, „Psychotherapie“, „Antrag auf Sachleistungsgewährung für wirtschaftlich Schwache“. 

Weitere Informationen finden Sie auf: www.arge-psychotherapie.at